Hier entsteht eine Internetpräsenz
rund um das Thema Scheinehe/Zweckehe.

Scheinehe / Zweckehe

Hier finden Ehegatten Rat, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland begehren, um hier mit ihrem Ehepartner zusammenzuleben. Die Seite richtet sich ganz besonders an Ehegatten, deren Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums zum Ehegattennachzug abgelehnt wurde mit der Begründung, es bestehe der Verdacht einer Scheinehe/Zweckehe, die Ehe sei ausschließlich zu dem Zweck geschlossen worden, um dem im Ausland lebenden Ehegatten einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Auf dieser Seite finden Sie in Zukunft ausführliche Informationen rund um die Eheschließung im In- oder Ausland, um die Voraussetzungen für den Erhalt eines nationalen Visums zum Ehegattennachzug oder einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis sowie Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten, gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug vorzugehen oder den Verdacht der Scheinehe auszuräumen.

Fernbeziehung

Sie führen eine Fernbeziehung und beabsichtigen, ihre/n Verlobte/n aus dem Ausland zu heiraten und ein gemeinsames Leben in Deutschland zu führen? Dann besteht immer auch die Gefahr, dass Ihnen die Schließung einer Scheinehe/Zweckehe vorgeworfen werden könnte. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Die erste Überlegung ist meist, wo die Eheschließung stattfinden soll. Heiraten Sie in Deutschland, im Heimatland Ihre/s Verlobte/n oder aber in einem anderem Land, z.B. in Dänemark (sog. Dänemarkehe). Die Entscheidung hierüber erfordert mehr praktische als romantische Erwägungen, auch damit der Verdacht der Scheinehe/Zweckehe gar nicht erst entsteht. Welche Vorgehensweise für Sie die beste ist, hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Rechtsanwalt Cziersky-Reis aus Berlin berät Sie ausführlich über Ihre Möglichkeiten und hilft Ihnen bei der Umsetzung. Rechtsanwalt Cziersky-Reis erklärt Ihnen, wie Sie ein Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragen, wie Sie die Eheschließung in Deutschland anmelden oder ob eine Stellvertreter- oder Handschuhehe möglich ist und wie Sie einem Scheineheverdacht begegnen können.

Eheschließung

Immer wieder kommen in die Rechtsanwaltskanzlei Cziersky-Reis Berlin ausländische Verlobte, welche sich mittels Schengen-Visum in Deutschland aufhalten, mit der Frage, ob eine Eheschließung in Deutschland möglich sei. Ein weit verbreiteter Gedanke unter den Verlobten ist, dass der/die ausländische Verlobte mittels Schengen-Visum nach Deutschland einreist, um dann in Deutschland zu heiraten. Dieser Usus ist nicht ganz unproblematisch, auch vor dem Hintergrund eines möglichen Vorwurfs einer Scheinehe. Visa werden immer an einen bestimmten Zweck gebunden erteilt. Bei der Beantragung von Visa muss der Aufenthaltszweck daher wahrheitsgemäß mitgeteilt werden. Ein Schengen-Visum wird zu Besucher- bzw. Geschäftszwecken erteilt. Mit einem derartigen Besuchervisum hingegen ist die Einreise speziell in der Absicht, einen hier lebenden Verlobten zu heiraten, nicht erlaubt. Hierfür besteht die Möglichkeit ein Visum zum Zwecke der Eheschließung zu beantragen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cziersky-Reis ist hierauf spezialisiert und berät Sie gerne persönlich in seiner Kanzlei in Berlin oder auch telefonisch über die Verfahrensweise und Erfolgsaussicht eines solchen Visumverfahrens. Die Rechtsanwaltskanzlei Cziersky-Reis Berlin berät Sie auch für den Fall, dass Sie bereits die Ehe geschlossen haben, beispielsweise mit dem Aufenthalt mit einem Besuchervisum. Auch diese Fälle begegnen dem Rechtsanwalt häufig in seiner Kanzlei in Berlin. Oft begehren die Frischvermählten dann die Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, dessen Antrag dann vielfach abgelehnt wurde mit der Begründung, es bestehe der Verdacht einer Scheinehe.

Zusammenführung der Eheleute

Egal, ob die Ehe in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurde, ist der nächste Schritt die Zusammenführung der Eheleute. Dies gestaltet sich oft problematisch. Mit der Eheschließung erlangt der ausländische Ehegatte nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Vielmehr bedarf es für die Einreise in das Bundesgebiet eines sogenannten Visums zum Ehegattennachzug. Dieses wird bei der deutschen Botschaft im Land des Antragstellers beantragt (Visumverfahren). Rechtsanwalt Cziersky-Reis aus Berlin erläutert Ihnen auch hier die Vorgehensweise und unterstützt Sie bereits in diesem Verfahren, insbesondere auch um einen Verdacht der Scheinehe auszuräumen. Nach Antragsstellung prüft der zuständige Sachbearbeiter der Botschaft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines entsprechenden Visums erfüllt sind. Zugleich sucht er um Anhaltspunkte, welche auf eine Scheinehe/Zweckehe hindeuten können. Sieht dieser einen Verdacht des Vorliegens einer Scheinehe für gegeben, lehnt er den Antrag entweder mit der Begründung ab, es handele sich um eine Scheinehe/Zweckehe oder er regt die Durchführung einer zeitgleichen Ehegattenbefragung an. Hier werden den Ehegatten dann zeitgleich dieselben Fragen zu verschiedenen Themen gestellt. Die Befragung wird einerseits vom Sachbearbeiter der deutschen Botschaft bzw. Generalkonsulat durchgeführt, der über den Antrag auf Erteilung des Visums entscheidet sowie für den in Deutschland lebenden Ehepartner von dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde am Wohnsitz des Ehepartners, der seine Zustimmung zur Erteilung des beantragten Visum erteilen muss. Leider dringen die Sachbearbeiter mit diesen Fragen tief in Ihre Privatsphäre ein. Durch die Beantwortungen dieser Fragen erhoffen sich die Sachbearbeiter jedoch sich ein Bild darüber machen zu können, wie Ernst Ihre Eheabsichten sind, wie gut Sie beispielsweise einander kennen und wie ähnlich Ihre Zukunftspläne sind. Die Fragebögen werden miteinander verglichen und sind im positiven Fall geeignet, einen Verdacht der Scheinehe/Zweckehe auszuräumen. Der Ablauf und das Ergebnis einer solchen Befragung können daher entscheidend für das Visumverfahren sein. Es empfiehlt sich daher vor Teilnahme an einer solchen Befragung, eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Da die Fragebögen zudem Aktenbestandteil werden, ist das Ergebnis der Ehegattenbefragung auch für ein möglicherweise notwendiges Klageverfahren im Falle einer Ablehnung des beantragten Visums erheblich. Auch aus diesem Grund sollte spätestens jetzt ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Cziersky-Reis kann Ihnen umfassend erläutern, was Sie im Rahmen dieser Befragung erwartet und welche Punkte für die Sachbearbeiter wichtig sind, um die Frage einer Scheinehe auf den Grund zu gehen.

Kontakt

Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis
kontakt [at] kanzlei-cziersky.de
Kanzlei Ausländerrecht Berlin
Alt-Moabit 62-63
10555 Berlin (Moabit)
Tel: 030 / 397 492 57
Fax: 030 / 397 492 79

Bürozeiten

Die Kanzlei ist von MO bis FR von 9 Uhr bis 13.30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet und telefonisch erreichbar.

Rechtsanwalt Cziersky-Reis ist während der Bürozeiten aufgrund von Gerichts- oder Behördenterminen nicht immer persönlich in der Kanzlei erreichbar. In diesem Fall helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Kanzlei gerne weiter. Rechtsanwalt Cziersky-Reis ruft in jedem Fall so schnell wie möglich zurück. Besprechungstermine sind auch außerhalb der regulären Bürozeiten möglich. Wenn Sie außerhalb der Bürozeiten anrufen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Kanzlei. Rechtsanwalt Cziersky-Reis wird Sie umgehend zurückrufen.